In das Aufgabengebiet des Notars fällt die Errichtung jeglicher Arten öffentlicher und privater Urkunden, wie zum Bespiel von Kauf-, Tausch-, Übergabs- und Schenkungsverträgen, Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie Gesellschaftsverträgen (GmbH, OG, KG, AG). Der Notar ist als Spezialist im Erbrecht erfahrener Berater in Testamentsangelegenheiten. Als Bevollmächtigter seiner Klienten ist der Notar befugt, diese in ihren rechtlichen Angelegenheiten vor Behörden aller Art, insbesondere Grundbuch und Firmenbuch, zu vertreten und die entsprechenden Gerichts- und Behördeneingaben einzureichen. Soweit nicht überhaupt notwendig, erleichtert die Funktion des Notars als Treuhänder die vertraglichen Abwicklungen. Im Auftrag des Gerichts ist der Notar für die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren, sowie für die Ausstellung von Grundbuch- und Firmenbuchauszügen zuständig.
Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung. Telefonisch erreichen Sie uns Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr.
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